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Ambulante Pflege der Diakonie-Sozialstation Frankenberg
Wir wenden uns mit unseren Angeboten und Leistungen an Menschen in jedem Lebensalter, an Kinder, Erwachsene und ältere Menschen in Frankenberg/ Eder, Burgwald und Rosenthal mit Stadtteilen. Unabhängig von Konfession und Herkunft versorgen wir bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit Kranke, Menschen mit Behinderungen und mit altersbedingten Einschränkungen in ihrer häuslichen Umgebung.
Unser Einzugsbereich erstreckt sich ausgehend von Frankenberg/ Eder über drei Versorgungsgebiete, für die wir fünfzehn Touren zusammengestellt haben, die von uns täglich abgefahren werden. Dies gilt für alle Tage der Woche.
- Versorgungsgebiet 1: Frankenberg mit 12 Stadtteilen
- Versorgungsgebiet 2: Burgwald mit 4 Ortsteilen
- Versorgungsgebiet 3: Rosenthal mit 2 Stadtteilen.
Die Versorgungsgebiete dieser fünfzehn Touren grenzen unmittelbar aneinander, sodass es ausreichenden räumlichen Spielraum für die Zuordnung unserer KundInnen zu einer Tour gibt.
Die pflegefachlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Rahmenvertrags nach § 132 a SGB V. Ebenso werden alle Leistungen, die im Rahmenvertrag des SGB XI geregelt werden, durch uns erbracht. Weiterhin erbringen wir Leistungen im Rahmen des § 45 a Pflegeleistungsergänzungsgesetz.
Art und Inhalt der Leistungen
Grundsätze der Leistungserbringung:
Die von uns angebotenen und erbrachten Leistungen orientieren sich grundsätzlich an den Bedürfnissen und dem Unterstützungsbedarf der Menschen. Die einzelnen Leistungen resultieren aus den vertraglichen Vereinbarungen mit den KundInnen, den Kranken- und Pflegekassen sowie den örtlichen Sozialträgern.
Wir erbringen unsere Leistungen kundInnenfreundlich, geplant und vertraglich vereinbart. Zu Beginn einer Pflege führen wir einen Beratungsbesuch im Krankenhaus und einen Erstbesuch in der Wohnung der KundIn durch. Aus den Wünschen und Erwartungen der KundIn und der Angehörigen resultiert unser konkretes Leistungsangebot. Wir bemühen uns, die fachlichen Notwendigkeiten mit den Bedürfnissen und den Ressourcen der KundIn und den Angehörigen in Einklang zu bringen. Dazu gehört auch die Beratung über die Finanzierung der geplanten Leistungen.
Für jede KundIn wird im Rahmen eines Pflegeplanungsgespräches durch eine zuständige Pflegefachkraft eine individuelle Planung erarbeitet, um eine einheitliche und kontinuierliche Pflege zu sichern und die Ressourcen und die Pflegeziele zu planen und zu überprüfen.
Detailliert sind die Leistungen der Pflege dem FB amb 7.1.2.2. Pflegekonzept zu entnehmen.
Schwerpunkte der Arbeit:
- Kranken- und Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
- (Geronto)psychiatrische Pflege
- Pflegeeinsätze nach § 37 SGB XI (Beratungsgespräch bei Pflegebedürftigkeit)
- Schulungen in der Häuslichkeit nach § 45 SGB XI Abs.1
- Pflegekurse nach § 45 SGB XI
- Betreuungsleistungen § 45b SGB XI Pflegeleistungsergänzungsgesetz.
Beratung und Anleitung:
Wir bieten:
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Unterstützung und Beratung beim Erstellen von Anträgen an Behörden, Kranken- und Pflegekassen, usw.
- Anleitung und Begleitung von pflegenden Angehörigen in regelmäßigen Abständen
- Behörden, Betreuung von kranken, alten und behinderten Menschen bei Abwesenheit der Angehörigen, Fahrdienste, Einkäufe, hauswirtschaftliche Versorgung).
Pflegeleistungen nach SGB XI:
Im Bereich der Körperpflege, der Mobilität, der Ernährung und der Hauswirtschaftlichen
Versorgung sind diese in den Vergütungsvereinbarungen nach § 89 SGB XI
Leistungsbeschreibung und Vergütungsregelung im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen in Hessen geregelt.
Behandlungspflege nach SGB V:
Diese erfolgt nach dem Rahmenvertrag §132a SGB V Häuslicher Krankenpflege in Hessen.
Betreuungsleistungen §45b SGB XI Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Das Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst die stundenweise Betreuung und Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (§ 45a) in deren Häuslichkeit zu zeitlichen Entlastung von Angehörigen oder bei deren Abwesenheit.
Alle Leistungen werden im Rahmen der abgeschlossenen Versorgungsverträge mit den zuständigen Kostenträgern (Kranken-, Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Selbstzahler) abgerechnet. In den meisten Fällen erfolgt die Finanzierung über eine Kombination von Kostenträgern (z.B. Pflegekasse und Selbstzahleranteil). Die Abrechnung erfolgt über das Kirchenkreisamt Frankenberg/ Eder.
Vermittlung/ KooperationspartnerInnen:
Wir arbeiten zusammen mit: den HausärztInnen unserer KundInnen, den Apotheken, KrankengymnastInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sowie den Kranken- und Pflegekassen, den Kommunen und Sozialämtern.
Grundsätzliche Regelungen sind unter Qualitätsmanagement-Dokumentation Kapitel 1.5. zu entnehmen.
Weitere Leistungen:
Darüber hinaus bietet die Diakonie- Sozialstation Pflegekurse für pflegende Angehörige, Informationsveranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, sowie KundInnenfeste.
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